Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere nachstehenden Verkaufs - und Lieferbedingungen sind Grundlage aller unserer Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten. Sie gelten für alle mit uns abgeschlossenen Verträge, auch soweit darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird, insbesondere also bei laufender Geschäftsverbindung. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich.

I. Allgemeines
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Angaben und Abbildungen in unseren Druckschriften sind für technische Ausführungen nicht verbindlich. Konstruktionsbedingte Änderungen sind vorbehalten.
2. Der Vertrag kommt allein durch Übersendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Lieferung innerhalb von 2 Wochen nach der Bestellung erfolgt. In diesem Falle gilt die Lieferung als Auftragsbestätigung.
3. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
4. Die von uns gelieferten Produkte dürfen nicht unter unserem Namen in Verkehr gebracht werden.

II. Lieferung
1. Liefertermine sind für uns nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung bestätigt sind. Ersatzansprüche wegen eines durch verzögerte Lieferung entstandenen Schadens sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns zumindest grobe Fahrlässigkeit trifft.
2. Wir sind berechtigt ,die Lieferung in Teilleistungen zu erbringen und hierfür gesondert Bezahlung zu verlangen.
3. In allen Fällen höherer Gewalt, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie auch bei erheblicher Erschwerung der Vertragserfüllung (Beschaffung von Rohmaterial, Arbeitsmangel und dergleichen ), sind wir von der Lieferpflicht befreit, ohne dass dem Besteller Ersatzansprüche zustehen.
4. Alle Lieferungen werden von uns auf Rechnung des Bestellers gegen Transportgefahr versichert, falls uns keine abweichende schriftliche Weisung erteilt wird.
5. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.

III. Preise
1. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ist, in Euro, ab Tuttlingen zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage werden gesondert berechnet. Die Transportverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.
3. Die Lieferungen werden zu dem am Versandtag gültigen Preisen berechnet. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so kommen die am Tage der tatsächlichen Lieferung gültigen Preise zur Anwendung.
4. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb von 6 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis

IV. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen mit einer Rechnungssumme bis zu Euro 10.000.--( inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ) sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserteilung ohne jeden Abzug oder innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto zu bezahlen.
2. a) Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert ab Euro 10.000.-gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen:
1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller.
1/3 bei Lieferbereitschaft.
1/3 nach erfolgter Lieferung, jedoch 30 Tage nach gemeldeter Lieferbereitschaft.
b) Wenn ein Auftrag in mindestens 2 Teillieferungen erledigt wird, sind wir zur gesonderten Berechnung jeder einzelnen Teillieferung berechtigt und der Besteller zur Zahlung gem. Ziffer 1. verpflichtet. Weitere Sukzessivlieferungen sind von uns erst geschuldet, wenn die vorherige Lieferung bezahlt ist.
3. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen Akkreditiv oder Vorauskasse. Im letzteren Fall ist der Besteller zu einem 2% igen Skontoabzug berechtigt.

V. Warenrückgabe
1. Gelieferte Waren werden nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Gefahr des Bestellers zurückgenommen.
2. Beschädigte Waren werden nicht zurückgenommen.
3. Bei Warenrückgabe im Wert unter Euro 250,--berechnen wir Euro 50,--, bei einem höheren Warenwert Euro 100,-- Wiedereinlagerungsgebühren.
4. Die Kosten der Versendung gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
5. Auf Besicht gelieferte Ware ist bei Nichtabnahme auf Kosten und Gefahr des Bestellers an uns zurückzusenden.
6. Sonderanfertigungen werden in keinem Falle zurückgenommen.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer Forderungen, einschl. aller Nebenforderungen, unser Eigentum.
2. Der Besteller ist berechtigt, die, Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Im einzelnen gilt folgendes:
a. Wird der Verkaufspreis den Abnehmern gestundet, hat der Käufer sich gegenüber den Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Besteller zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt.
b. Der Besteller tritt bereits jetzt die Ihm aus dem Weiterverkauf gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Forderung wie die Vorbehaltsware. Der Besteller ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nun dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.
c. Der Besteller ist bis zu einem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nachkommt.
d. Der Besteller hat uns auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen zu erteilen.
e. Er darf die Waren jedoch weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.

VII. Reklamationen und Gewährleistung
1. Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen beim Besteller sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 14 Tagen nach Eintreffen der Ware oder, wenn die Mängel bei unverzüglicher und sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, binnen 14 Tagen nach der Entdeckung bei uns schriftlich eingegangen ist. Bei auftretenden Qualitätsproblemen nach dem Verkauf durch unsere Kunden, verpflichtet sich dieser, uns eine dokumentierte Rückmeldung dieses Mängels schriftlich zuzusenden. Reklamationen wegen falscher, unvollständiger oder beschädigter Sendungen können wir wegen der Transportversicherung nur dann berücksichtigen, wenn Beschädigung oder Verlust durch eine Beschädigung oder Verlust durch eine Bescheinigung der Bahn, Post etc. oder des Spediteurs bestätigt sind.
2. Bei Mängeln oder Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung berechtigt; Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung kann der Besteller unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche - gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrunde - nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Alle sonstigen, dem Käufer wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehler eine vereinbarten Beschaffenheit der gelieferten Ware etwa zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, namentlich Produkthaftpflicht, sind ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Schadenersatzansprüche, soweit wir zumindest grob fahrlässig gehandelt haben, sowie für Schadenersatzansprüche aus einer Beschaffenheitsvereinbarung, welche den Besteller gegen das Risiko von etwaigen Mangelfolgeschäden absichern soll. Dies gilt auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unsererseits beruhen. Insbesondere wird keine Gewährleistung für Schäden übernommen, die aufgrund ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem Gerät beigefügten oder auf dem Gerät angebrachten Gebrauchsanweisung entstanden sind.
3. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen und uns unterliegender Wahl auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfrist oder entsprechender schriftlicher Vereinbarung seit Gefahrübergang infolge eines vor diesem liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialmängel oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Verzögert sich der Versand ohne unser Verschulden, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang. Jede Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Reparaturen von Anderen ausgeführt wurden..
4. Für Austauschteile ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

VIII. Sonstige Schadenersatzansprüche
Auch außerhalb des Bereichs der Gewährleistungshaftung sowie der Haftung wegen Unmöglichkeit oder Verzugs haften wir nur bei zumindest grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlicher Vertreter und Verrichtungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, vor allem Produkthaftpflicht. Dies gilt nicht bei einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1. Erfüllungsort ist Tuttlingen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller ist Tuttlingen. Ist der Besteller nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt der allgemeine Gerichtsstand.
3. Die Beziehung zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschl. dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen vom 17.07.1973 gelten nicht.
4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder des Liefervertrags unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

X. Datenspeicherung
Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten bei uns gespeichert werden.

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